Nutzungsbedingunen

Nutzungsbedingungen der bbq-donut Franken GmbH & Co. KG für die Miete eines Bootes

1. Ausgabe der Boote

a) Die Vermietung unserer Boote an den zuständigen Bootsführer erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen
Angabe der Personalien (Name, Anschrift), gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes mit Passbild und gegen
Vorzeigen eines gültigen Führerscheins der Klasse B

b) Als Kaution/Pfand wird bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Personalausweis (anderes Personaldokument) & 150€ Kaution hinterlegt

c) Es herrscht ein striktes Rauchverbot auf dem Donut

d) Der zuständige Bootsführer darf zu keiner Zeit und Alkoholeinfluss, Drogen oder anderen berauschenden Mittel stehen und ist für die Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes auf dem Donut verantwortlich

e) Der Einführung und Sicherheitsunterweisung ist aufmerksam zuzuhören und bei aufkommenden Fragen müssen diese sofort gestellt werden

f) Den Belehrungen des Servicepersonals und den Aushängen im Verleih ist strikt Folge zu leisten. Bei Missachtung dieser Bestimmungen muss mit
rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

2. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht

a) Berufsschifffahrt ist immer Vorfahrt zu gewähren, ist ist auf einen ausreichenden Mindestabstand von 35m gegenüber größeren Personenschiffen
oder Lastschiffen zu achten!

b) Auch ist Wassersportlern und Wasserfahrzeugen ohne Motorisierung immer Vorfahrt zu gewähren

c) Die Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer, von den Stegen und von den Booten aus ist nicht gestattet.
Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen
von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich.

d) Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten.

e) Bitte vermeiden Sie Verschmutzungen von Wasser, Wald und Wiesen durch Abfälle und Müll. Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution in Höhe von
150€ einbehalten und wir behalten uns vor Anzeige zu erstatten

f) Halten Sie einen Mindestabstand von 75m zu Wehren.

g) Buchten und Flussausläufer dürfen nicht befahren werden, ebenso ist es verboten in der Fahrrinne zu ankern

h) Das Einfahren in Schwimmpflanzen- und Röhrrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlichen Uferpartien ist
nicht gestattet. Darüber hinaus sind Kies-, Sand- und Schlammbänke zu meiden

i) Im Fall eines Motorschadens sind zwei Paddel an Board, mit diesen umgehend zum nächsten Ufer paddeln und dort festmachen. Währenddessen
sofort die Station telefonisch informieren

j) Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet
werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

k) Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsordnung-Binnen. Dazu gehört u.a. dass die höchstzulässige Personenzahl (10 Personen)
nicht überschritten wird.

l) Die Mieter der Grillboote sind verpflichtet, bei der Nutzung der Tonwiedergabegeräte die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht unzumutbar
belästigt werden. Die Wahrnehmbarkeit der Tonwiedergabe hat sich auf den Bereich des Bootes zu beschränken. Die Mieter haben in diesem Sinne
auch auf alle Mitfahrer/innen einzuwirken.

m) Der Mieter bringt bei Schlechtwetter oder Havarie die Schiffsbesatzung und das Boot umgehend zur Station zurück und nimmt sofortigen Kontakt
mit dem Vermieter auf. Nummer befindet sich an der Tischplatte

n) Der Mieter verpflichtet sich das Boot pünktlich und frei von allen während der Vertragszeit anfallenden Schulden (Geldstrafen, Sanktionen,…)
zurückzugeben. Bei Verspätung von über 10min, außer bei höherer Gewalt, wird ein gesamter Stundentarif berechnet.

3. Schäden

a) Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden, damit diese schnellstens behoben werden können. Nicht gemeldete
Schäden werden als vorsätzlich angesehen und – auch nachträglich – in Rechnung gestellt. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden
(z.B. unsachgemäßer Umgang) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur,
Sachverständigen-kosten).

b) Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt und den anwesenden Personen verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des
Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Ggf. eintretender Verlust ist unverzüglich dem Vermieter zu melden.

c) Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenspflicht ausgenommen. Die Mängel sind jedoch auch hier unverzüglich zu melden.

d) Die Mitnahme von Tieren, eigenen Getränken, eigener Holzkohle ist nicht gestattet.

e) Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen versichert (Selbstbeteiligung 150€); Risiken von der KASKOVersicherung
ausgeschlossene Schäden, die durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht wurden und/oder anhand der
Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung
sowie des Sicherheitsinventars, Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; von der KASKO-Versicherung ausgeschlossen, sind folgende
Gegenstände, die bei Verlust/ Beschädigung mit folgenden Kosten dem Mieter berechnet werden: Anker incl. Leine (95,-€); Bootspaddel (40,-€);
Bootshacken (40,-€); Rettungsring (75,-€); Musikbox (200,-€); öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar ohne triftigen Grund (15,-€
Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit); Rettungsweste (95,-€); Feuerlöscher (60,-€); Verbandskasten, Taschenlampe, Seile,
Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (250€);

4. Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift werden sämtliche Punkte unserer Nutzungsordnung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt, welche bei der
Buchung bestätigt wurden.

5. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.