Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bbq-donut Franken GmbH & Co. KG
Gerichtsstand ist Schweinfurt
Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen versichert
(Selbstbeteiligung 150€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene Schäden, die
durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht wurden und/oder
anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des Sicherheitsinventars,
Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere;
1. Verleih der Boote
1.1. Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name und Anschrift). Bei Aufforderung muss der
Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument mit Passbild vorgezeigt werden.
1.2. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren sind die Boote bis spätestens 5 Minuten vor
Mietende am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur
Rückforderung des Mietpreises.
1.3. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Mietende an den Vermieter
so wird ein voller Stundentarif fällig.
1.4. Der Mieter verpflichtet sich die Boote in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Die Rückgabe der Mietsache hat frei von jeglichen Abfällen in den dafür vorgesehene Behälter
zu erfolgen. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung, die
pauschal 50,00 EUR beträgt, zu tragen.
1.5. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner
Begleitung/en werden keine Haftung übernommen.
1.6. Baden vom Boot aus ist strengstens verboten! Es wird von Seiten des Vermieters keine
Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Zuwiderhandlung entstehen,,
übernommen.
1.7. Angeln vom Boot aus ist strengstens untersagt, selbst wenn der Mieter die dafür
erforderlichen Rechte besitzt.
1.8. Mainbuchten dürfen aus Naturschutzgründen nicht befahren werden.
2. Nebenpflichten, Verhalten, Aufsichtspflicht
2.1. Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder zehn Personen)
einzuhalten.
2.2. Der Grill darf nur von dem Personal am Steg angemacht werden.
2.3. Der Regen-, Sonnenschirm darf nur vom Vermieter geöffnet bzw. geschlossen werden.
2.4. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht zulässig. Der Vermieter behält sich das
Recht vor Taschenkontrollen durchzuführen. Zuwiderhandlung kann den Einbehalt der Kaution
mit sich ziehen.
2.5. Kinder bis 12 Jahre, Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine Schwimmweste
zu tragen. Schwimmwesten sind pro Boot vorhanden. Es können aber auch eigene Westen
verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste
entstehen.
2.6. Den Schiffen der kommerziellen Schifffahrt, Wassersportlern sowie Booten ohne
Motorantrieb ist immer Vorfahrt zu gewähren.
Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Verstöße gegen den
Umweltschutz sind verboten und der Vermieter haftet nicht für daraus resultierende Schäden.
Hierauf wird nochmals deutlich in der Bootseinweisung hingewiesen. Rechtliche Konsequenzen
und Forderungen der Behörden werden an den Mieter gestellt.
2.7. Der Kapitän, also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu achten, dass er in
der Lage ist das Wasserfahrzeug zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol oder
anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von Alkohol
oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ist strengstens verboten.
Zuwiderhandlung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Hier muss der Bootsführer für
aufkommende Forderungen oder Schäden persönlich haften.
2.8. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen versichert
(Selbstbeteiligung 150€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene Schäden, die
durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht wurden und/oder
anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des Sicherheitsinventars,
Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; von der KASKO-Versicherung ausgeschlossen,
sind folgende Gegenstände, die bei Verlust/ Beschädigung mit folgenden Kosten dem Mieter
berechnet werden: Anker incl. Leine (95,-€); Bootspaddel (40,-€); Bootshacken (40,-€);
Rettungsring (75,-€); Musikbox (200,-€); öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar
ohne triftigen Grund (15,-€ Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit);
Rettungsweste (95,-€); Feuerlöscher (60,-€); Verbandskasten, Taschenlampe, Seile, Nebelhorn,
Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (250€);
2.9. Die Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.
2.10. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.
2.11. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn befugte Personen ist zu ihrer Sicherheit
Folge zu leisten.
2.12. Das Benutzen oder Verwahren von flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und anderen
Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet.
2.13. Müll und Speisereste sind vom Mieter selbst in den dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser geworfen oder sonst in der freien Natur
entsorgt werden.
2.14. Alle von uns angebotene Arrangements sind Pauschalangebote. Nicht verzehrte Speisen
und Getränke sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
2.15. Zuwiderhandlung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne
Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
2.16. Der Vermieter ist berechtigt stark alkoholisierte Personen von einer Tour auszuschließen.
Ein Rückzahlungsanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2.17. Freilaufende Gänse, Enten etc. dürfen keinesfalls vom Boot aus mit Brot oder sonstigen
Speisen gefüttert werden. Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
2.18. Unsere bbq-donut’s sind wahlweise mit Musikboxen ausgestattet. Diese werden über eine
Bluetooth-Verbindung, den Kopfhörereingang deines Smartphones oder des mp3-Players
angeschlossen. Falls die Musikanlage nicht funktionieren sollte, führt dies nur zu einer
Mietpreisreduzierung der Musikboxpauschale.
2.19. Es ist nur in dem vom Vermieter vorgegeben Flussgebiet zu fahren und nicht in die Nähe
der Staustufen zu kommen. Es darf nur flussaufwärts vom Anlegesteg gefahren werden.
2.20. Es gelten Weiterhin die vor der Einweisung unterschriebenen Nutzungsbedingungen im
Übergabeprotokoll. Diese finden Sie auch auf unserer Homepage.
3. Buchung, Bezahlung
3.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten gebucht
werden. Die Buchung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet oder persönlich.
Fernmündliche Buchungen werden nicht entgegen genommen und sind auf jeden Fall, um
Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich via Mail zu bestätigen. Eine schriftliche
Buchungsbestätigung erfolgt in jedem Fall.
3.2. Bei der Buchung ist die Bezahlung in Höhe der gebuchten Leistung erforderlich. Diese
erfolgt via Bank Überweisung oder andere Online-Zahlungsmittel wie z.B. PayPal.(+3% Gebühr)
3.3. Bei der Buchung müssen unsere AGB’s sowie Nutzungsbedingungen und Widerrufsrecht
akzeptiert werden. Diese finden Sie auf unserer Homepage
3.4. Erworbene Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten nach dem Kaufdatum (Als
Grundlage dient hier das Rechnungsdatum) oder der Gutschein selbst ist mit einem
Gültigkeitsdatum versehen, hier zählt das auf dem Gutschein angegebene Datum und nicht die 36
Monate;
4. Zahlung des Mietpreises, Kaution
4.1. Nach der Fahrt werden gegebenenfalls zusätzliche Getränke und Speisen zur Zahlung fällig.
Diese Zahlung erfolgt bar.
4.2. Als Kaution muss vor der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 150,00€ je
Donut in bar hinterlegt werden. Falls dieser Betrag nicht hinterlegt werden kann, verpflichtet sich
der Mieter die Kaution im Schadensfall abzüglich der einzubehaltenden Beträge an den
Vermieter zu binnen 10 Tagen überweisen.
4.6. Der komplette Mietpreis ist vor Fahrtantritt zu überweisen
5. Stornierung, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters
5.1. Eine Stornierung muss schriftlich via Mail erfolgen. Falls hier keine Bestätigung innerhalb
von 12 Stunden seitens des Vermieters erfolgt, ist eine telefonische Stornierung zwingend
erforderlich. Bitte beachten Sie an dieser Stelle unsere Bürozeiten, die Sie auf unserer Homepage
finden.
5.2. Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn von der Buchung
zurücktreten. In diesem Fall erhält der Mieter einen Gutschein über die Höhe der Buchung. Bei
einer kurzfristigen Stornierung weniger als 14 Tage verfällt die geleistete Zahlung. Ausnahme
bilden hier folgende Situationen: Todesfall in der Familie mit Verwandtschaftsgrad eins und ein
Krankenhausaufenthalt des Mieters.
5.3. Bei Nicht-Antritt ohne Stornierung ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
5.4. Eine wetterbedingte Stornierung (Dauerregen, Sturm, Gewitter, Hochwasser und starke
Strömungen) ist frühestens drei Tage vor dem Miet-Termin und in Absprache mit dem Vermieter
zulässig. In diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw. erhält einen
Gutschein im Wert der Buchung. Der Vermieter behält sich stets das Recht vor aufgrund von
besonderen Umständen, die eine sichere Fahrt mit dem Boot (Dauerregen, Sturm, Gewitter,
Hochwasser und starke Strömungen) nicht ermöglicht, kurzfristig dem Vermieter abzusagen.
Auch in diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw. erhält einen Gutschein
im Wert der Buchung.
5.5. Übernimmt der Mieter das reservierte Wasserfahrzeug nicht innerhalb einer halbe Stunde
nach dem vereinbarten Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt das reservierte Wasserfahrzeug
weiter zu vermieten.
5.6. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet die reservierten Boote für den Zeitraum der
Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen,
wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des Vormieters,
vorheriger Unfall des Bootes, Defekte am Bootsrumpf/ Motor und anderen wichtigen Teilen)
oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der
Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch
dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Schäden, Transport, Transportschäden
6.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
6.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.
6.3 Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherung des Mietobjektes bzw. des Zubehörs
verantwortlich. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Der Einbehalt der Kaution ist hier möglich. Außerdem ist der Wert des verlorenen
oder schaden genommenen Gegenstandes zu erstatten. Anker incl. Leine (95,-€); Bootspaddel
(40,-€); Bootshacken (40,-€); Rettungsring (75,-€); Musikbox (200,-€); öffnen der Stauklappen
für das Sicherheitsinventar ohne triftigen Grund (15,-€ Kontrollgebühren für die Überprüfung auf
Vollständigkeit); Rettungsweste (95,-€); Feuerlöscher (60,-€); Verbandskasten, Taschenlampe,
Seile, Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (250€);
6.4 Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten
schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
7. Versicherung
7.1. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen versichert
(Selbstbeteiligung 150€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene Schäden, die
durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht wurden und/oder
anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des Sicherheitsinventars,
Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; Im Fall von Havarieren, Unfällen oder sonstigen
Schäden, die durch den Mieter verschuldet werden, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu
verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten. Weiter haftet der Mieter bis zur Höhe der
Selbstbeteiligung bei Schäden.
7.2. Der Mieter bzw. der namentlich ausgewählte Fahrer des Bootes darf während der Führung
des Bootes keinen Alkohol konsumiert haben und auch keinen konsumieren. Das gleiche gilt für
andere berauschende Mittel jeglicher Art. Das Boot darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer
durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen. Außerdem darf der Mieter bzw. namentlich genannter Bootsführer dieses nicht
von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende
Mittel nicht in der Lage ist, das Boot sicher zu führen. Der Mieter und namentlich genannte
Bootsführer haften gesamtschuldnerisch mit ihrem kompletten Geschäfts- und Privatvermögen
bei Nichteinhalten dieser Pflicht. Der Bootsführer muss zu jeder Zeit nüchtern sein. Sollte ein
Unfall, Beschädigung, Verletzung einer Person oder Sonstiges eintreten und der Bootsführer war
alkoholisiert oder stand unter dem Einfluss berauschender Mittel wird dieser und der Mieter wie
oben genannt in vollem Umfang regresspflichtig für alle Schäden jeglicher Art gemacht. Mit
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Mieter dieser Vereinbarung zu.
Der in 7.1. genannte Versicherungsschutz entfällt sobald festgestellt wird, dass der Bootsführer
alkoholisiert oder unter anderen berauschenden Mitteln gestanden war.
7.3. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld
noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen, das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten
veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder
zu Schadenersatz außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den Vermieter
oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine
Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden noch für von ihm an Bord gebrachte
Sachen.
8. Haftung
8.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art übernommen.
8.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht
nachzukommen und sind für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden Kinder/Personen (Tragen
von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen
Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
8.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang,
Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für
Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).
8.4. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige Schäden zu untersuchen und
diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter die
Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an.
9. Fristlose Kündigung
9.1. Verletzt eine Partei ihre sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten in grober Weise hat die
jeweils andere Partei das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine
grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Verschmutzen von Gewässern oder
Uferbereichen, die Untervermietung von Wasserfahrzeugen oder das Verbringen derselben in
andere Gewässer. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter eine
Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen. Eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt
in voller Höhe fällig.
10. Fotorecht
10.1. Bilder/ Fotos die an oder im Umkreis der Vermietstation oder an Board durch Angestellte
der bbq-donut Franken GmbH & Co. KG gemacht/fotografiert werden, sind das Eigentum der
bbq-donut Franken GmbH & Co. KG. Es besteht das uneingeschränkte Nutzungs-/bzw.
Bearbeitungsrecht. Sollte das uneingeschränkte Nutzungsrecht/ Bearbeitungsrecht der Bilder
nicht gewünscht sein, dann ist dies schon bei der Buchung schriftlich anzuzeigen. Wir weisen an
dieser Stelle darauf hin, dass die Bilder/Fotos ausschließlich für die Fotogalerie der Homepage/
Facebook / Instagram /Werbeträgern der bbq-donut Franken GmbH & Co. KG genutzt werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages
(Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa
unwirksamen Bestimmung tritt eine ihren Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem
mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.
13 Anerkennung der AGB; Widerrufsrecht, Nutzungsbedingungen
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Anklickfeld bei der Online Buchung werden
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufsrecht sowie die Nutzungsbedingungen
anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die „Sportbootsverordnung–Binnen“
deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden.